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   BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66   

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https://dejure.org/1967,344
BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66 (https://dejure.org/1967,344)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1967 - I WB 22.66 (https://dejure.org/1967,344)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1967 - I WB 22.66 (https://dejure.org/1967,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66
    Nur wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten werden, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz, verletzt (Bayer. VerfGH 13, 45, 48 mit Nachweisen; BVerfGE 4, 31; 4, 144, 155).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66
    Nur wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten werden, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz, verletzt (Bayer. VerfGH 13, 45, 48 mit Nachweisen; BVerfGE 4, 31; 4, 144, 155).
  • BVerwG, 07.12.1960 - WB 20.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66
    Gegen die Rechtzeitigkeit des Antrags bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil sich der Antrag gegen eine Daueranordnung richtet, die dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben konnte (vgl. Beschluß vom 7.12.1960 - WB 20/60 -), Der Antragsteller war vom Erlaß auch unmittelbar betroffen, da in diesem der Zapfenstreich grundsätzlich aufrechterhalten und den Mannschaften freier Ausgang über den Zapfenstreich hinaus grundsätzlich versagt sowie seine Gewährung von einer Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten abhängig gemacht wird.
  • BDH, 13.02.1961 - WB 17/60
    Auszug aus BVerwG, 19.07.1967 - I WB 22.66
    Bei einem (rechtswidrigen) Befehl ist aber nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO salbst nach seiner Ausführung oder anderweitigen Erledigung auszusprechen, daß er rechtswidrig war, ohne daß hierfür noch ein besonderes rechtliches oder berechtigtes Interesse gefordert würde (vgl. Beschluß vom 13.2.1961 - WB 17/60 - s. demgegenüber die Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 10.71

    Rechtsmittel

    Gegen die Rechtzeitigkeit des Antrags (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO) bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil er sich gegen eine Daueranordnung richtet, die dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH NZWehrr 1962, 61 und BDH/ BVerwG Beschlüsse vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66 - und vom 9. März 1971 - I WB 135/69).

    Höhere Verantwortung läßt in einer am Leistungsprinzip orientierten Gemeinschaft auch eine entsprechend, gehobene Rechtsstellung zu (vgl. BVerwGE 33, 32).

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme -

    - vgl. BVerwGE 33, 32; 43, 88 [BVerwG 20.03.1970 - II DB 2/70]; 43, 353 [BVerwG 10.05.1972 - II WD 12/72]; 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]-.

    Das ist etwa bei einer Ausgangsregelung (BVerwGE 33, 32), bei der Grußordnung (BVerwGE 43, 88) oder bei Regelungen über Haarschnitt und Haartracht (BVerwGE 43, 353; 46, 1) [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]der Fall.

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Eine Maßnahme dieser Art enthält weder eine Daueranordnung, die dem Soldaten stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH Beschlüsse vom 7. Dezember 1960 - WB 20/60 - und vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66), noch kann in derartigen Fällen der Beschwerdeanlaß in der Unterlassung gesehen werden.
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung -

    Gegen die Rechtzeitigkeit des Antrags bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil er sich gegen eine Daueranordnung richtet, die dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH NZWehrr 1962, 61 und BDH Beschluß vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 135.69
    Gegen die Rechtzeitigkeit des Antrags bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil er sich gegen Daueranordnungen richtet, die dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnten (vgl. BDH NZWehrr 1962, 61 und BDH Beschluß vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 31.86

    Fernsprechverkehr der Bundeswehr - Sonderregelung für Militärpfarrer -

    Es ist in dem bezeichneten Rahmen Sache des Ermessens, die Elemente der zu vergleichenden Lebensverhältnisse abzuwägen, um festzustellen, ob sie eine gleichartige Behandlung erfordern oder eine ungleichartige rechtfertigen (BVerwGE 33, 32 f.; BVerwG Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 24/84).
  • BVerwG, 21.08.1973 - I WB 2.72

    Rechtsmittel

    "Auch eine ... auf ein positives Handeln gerichtete Entscheidung des Wehrdienstgerichts setzt jedoch voraus, daß der zugrunde liegende Antrag zulässig ist ... Eine Maßnahme dieser Art enthält weder eine Daueranordnung, die dem Soldaten stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben könnte (vgl. BDH Beschlüsse vom 7. Dezember 1960 - WB 20/60 - = BVerwGE 33, 32 undvom 19. Juli 1967 - I WB 22/66), noch kann in derartigen Fällen der Beschwerdeanlaß in der Unterlassung" (sc. der Entfernung des betreffenden Schriftstücks aus den Personalakten, hier zu vergleichen der Rückversetzung) "gesehen werden.
  • BVerwG, 30.10.1986 - 1 WB 106.86

    Erwerb des Leistungsabzeichens - Geforderte Marschleistung - Angehörige der

    Es ist in dem bezeichneten Rahmen Sache des Ermessens, die Elemente der zu vergleichenden Lebensverhältnisse abzuwägen, um festzustellen, ob sie eine gleichartige Behandlung fordern oder eine ungleichartige rechtfertigen (BVerwGE 33, 32, 33; BVerwG Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 141/83).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 141.83

    Soldatensportwettkampf - Sportliche Pflichtübung - Soldaten des Heeres - Erwerb

    Es ist in dem bezeichneten Rahmen Sache des Ermessens, die Elemente der zu vergleichenden Lebensverhältnisse abzuwägen, um festzustellen, ob sie eine gleichartige Behandlung fordern oder eine ungleichartige rechtfertigen (BVerwGE 33, 32, 33) [BVerwG 19.07.1967 - I WB 22/66].
  • BVerwG, 29.03.1972 - I WB 182.71

    Rechtsmittel

    Als Daueranordnung könnte sie dem Antragsteller stets neuen Anlaß zur Beschwerde geben (vgl. BDH NZWehrr 1962, 61 und BDH Beschlüsse vom 19. Juli 1967 - I WB 22/66 - und vom 9. März 1971 - I WB 135/69).
  • BVerwG, 03.11.1971 - I WB 20.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 24.84

    Nichtbescheidung einer Beschwerde gegen einen Abteilungsleiter

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